Spitzerberg Flugsportzentrum
Pilot im Cockpit eines modernen Kleinflugzeugs am Spitzerberg, Blick auf digitales Cockpit mit Navigationsanzeigen, während das Flugzeug am Boden vor hügeliger Landschaft steht

DEIN WEG ZUM MOTORFLUGZEUGPILOTEN

Die Ausbildung zum Motorflugzeugpiloten eröffnet dir den Einstieg in die faszinierende Welt des Fliegens. Ob LAPL(A) oder PPL(A) – du lernst Schritt für Schritt alles, was du brauchst, um ein Flugzeug sicher und eigenständig zu steuern. Theorie und Praxis greifen dabei eng ineinander und machen die Ausbildung abwechslungsreich, anspruchsvoll und besonders spannend.

Modernes Kleinflugzeug frontal am Flugplatz Spitzerberg, Propeller im Vordergrund, dahinter Wiesenlandschaft und Hügel unter leicht bewölktem Himmel

Die Motorflug-Ausbildung zur Light Aircraft Pilot Licence – LAPL(A) oder Private Pilot Licence – PPL(A)

Die theoretische Ausbildung nimmt etwa 120 Stunden in Anspruch:

Die einzelnen Fächer der allgemeinen Sachgebiete sind:

  • Luftrecht,
  • menschliches Leistungsvermögen,
  • Meteorologie und
  • Kommunikation;

Zusätzlich zum Fach Kommunikation legt man eine Prüfung für das Funksprechzeugnis in entweder nur deutscher oder deutscher und englischer Sprache bei der Obersten Fernmeldebehörde ab. Eine Sprachbefähigungsprüfung für Englisch wird einem Sprachprüfer (Language Proficiency Examiner – LPE) nachgewiesen.

Die einzelnen Fächer der besonderen Sachgebiete bezüglich Luftfahrzeugkategorie „Flugzeug“ sind:

  • Grundlagen des Fliegens,
  • betriebliche Verfahren,
  • Flugleistung und Flugplanung,
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde und
  • Navigation.

Die theoretische PPL-Prüfung in den allgemeinen und besonderen Sachgebieten legt man direkt bei der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde (Austro Control) am PC ab. Termin hierfür kann man mit der Prüfungsstelle frei vereinbaren.
Nach bestandener Theorieprüfung hast man 24 Monate Zeit auch die praktische Prüfung abzulegen.

Die praktische Ausbildung:

Die Ausbildung beinhaltet:

für LAPL(A) eine Mindestflugzeit von 30 Stunden. Darin enthalten sind mindestens 15 Stunden mit deinem Lehrer und mindestens 6 Stunden überwachte Alleinflüge – davon 3 Stunden Allein-Überland. Dabei fliegt man auch bereits 1 Solo-Navigationsflug über eine Strecke von mindestens 150 km Länge, mit 1 Landungen auf einem anderen Flugplatz.

für PPL(A) eine Mindestflugzeit von 45 Stunden. Darin enthalten sind mindestens 25 Stunden mit deinem Lehrer und mindestens 10 Stunden überwachte Alleinflüge – davon 5 Stunden Allein-Überland. Dabei fliegt man auch bereits 1 Solo-Navigationsflug über eine Strecke von mindestens 270 km Länge, mit 2 Landungen auf anderen Flugplätzen.

Die praktische Ausbildung kann entweder auf einem kostengünstigen Touring Motor Glider (TMG) erfolgen, das sind Reisemotorsegler wie z.B. der Scheibe-Falke, oder auf einem einmotorigen Flugzeug (Single Engine Piston / SEP), wie z.B. eine Katana u.ä.

Es ist aber auch möglich beide „Klassenberechtigungen“ (SEP und TMG) gleichzeitig zu erwerben. Über die Details informieren dich die Flugschulen gerne. Nach der praktischen Prüfung mit einem Flugprüfer erhält man die Privatpilotenlizenz mit der entsprechenden „Klassenberechtigung“. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine Nacht-Sichtflugberechtigung (NVFR) zu erwerben. Dazu müssen noch 5 Stunden in der Nacht absolviert werden. Diese berechtigt dann nach Sichtflugregeln auch während der Nacht zu fliegen.

Quelle: Österreichischer AeroClub

Ausbildungsvarianten

Hier ist eine übersichtliche Vergleichstabelle der gängigen Privatpiloten-Ausbildungen in Europa bzw. Deutschland/Österreich: Zuständige Behörden in Österreich: SPL (TMG) & UL (A) FAA Österreichischer Aeroclub LAPL (A) & PPL (A) Austro Control GmbH *(A) – aerodynamisch gesteuert

Luftfahrzeug
Reisemotorsegler (TMG)
Mindestalter (Solo)
14 Jahre
Mindestalter (Lizenz)
16 Jahre
Flugstunden (Minimum)
15 h
Fluglehrerstunden
mind. 2 h
Überlandflug Solo
150 km (80 NM)
Theorieunterricht
ca. 100 h
Sprechfunkzeugnis
BZF empfohlen/erforderlich je nach Luftraum
Medical
LAPL oder Klasse 2
Passagiere
nach Lizenzerhalt
Gültigkeit
EASA
IFR/Nachtflug
Nachtflug möglich, kein IFR
Gewerbliche Nutzung
nein

Luftfahrzeug
Ultraleichtflugzeug
Mindestalter (Solo)
16 Jahre
Mindestalter (Lizenz)
17 Jahre
Flugstunden (Minimum)
30 h
Fluglehrerstunden
ca. 20 h
Alleinflug
mind. 5 h
Überlandflug Solo
150 km (80 NM)
Theorieunterricht
ca. 100h
Sprechfunkzeugnis
BZF empfohlen/erforderlich je nach Luftraum
Medical
LAPL oder Klasse 2
Passagiere
nach Passagierberechtigung
Gültigkeit
national (mit teils bilateralen Anerkennungen)
IFR/Nachtflug
nein
Gewerbliche Nutzung
nein

Luftfahrzeug
EASA-Flugzeuge (SEP bis 2.000 kg)
Mindestalter (Solo)
16 Jahre
Mindestalter (Lizenz)
17 Jahre
Flugstunden (Minimum)
30 h
Fluglehrerstunden
mind. 15 h
Alleinflug
mind. 6 h
Überlandflug Solo
150 km (80 NM)
Theorieunterricht
ca. 120h
Sprechfunkzeugnis
EZF empfohlen
Medical
LAPL Medical
Passagiere
nach 10 h PIC nach Lizenzerhalt (max. 3)
Gültigkeit
EASA-Staaten
IFR/Nachtflug
Nachtflug möglich, kein IFR
Gewerbliche Nutzung
nein

Luftfahrzeug
EASA-Flugzeuge (SEP)
Mindestalter (Solo)
16 Jahre
Mindestalter (Lizenz)
17 Jahre
Flugstunden (Minimum)
45 h
Fluglehrerstunden
mind. 25 h
Alleinflug
mind. 10 h
Überlandflug Solo
270 km (150 NM)
Theorieunterricht
ca. 120h
Sprechfunkzeugnis
EFZ erforderlich
Medical
Klasse-2-Medical
Passagiere
sofort nach Lizenzerhalt
Gültigkeit
weltweit (ICAO)
IFR/Nachtflug
Nachtflug und IFR-Ausbildung möglich
Gewerbliche Nutzung
Grundlage für CPL/ATPL

Typische Gesamtkosten

(Richtwerte)
SPL (TMG)
ca. 3.000–5.000 €
UL(A)
ca. 6.000–9.000 €
LAPL(A)
ca. 10.000–13.000 €
PPL(A)
ca. 12.000–16.000 €
  • SPL (TMG) eignet sich hervorragend als Einstieg und ermöglicht später eine vergleichsweise günstige Erweiterung auf LAPL(A) oder PPL(A), da Flugerfahrung angerechnet werden kann. (EUR-Lex)
  • UL(A) ist die kostengünstigste Motorflugausbildung, jedoch national geregelt und hinsichtlich Luftfahrzeugen und Einsatzmöglichkeiten eingeschränkter.
  • LAPL(A) ist ideal für Freizeitpiloten innerhalb Europas und erfordert weniger Ausbildungsstunden als der PPL(A). (EUR-Lex)
  • PPL(A) bietet die größte Flexibilität und ist die Voraussetzung für weiterführende Berechtigungen wie Instrumentenflug (IR) oder Berufspilotenausbildungen. (EUR-Lex)

 

Nachfolgend eine erweiterte Vergleichstabelle für SPL (TMG)UL(A)LAPL(A) und PPL(A) mit Ausbildungsinhalten, Rechten, Anrechnungsmöglichkeiten sowie den wichtigsten Unterschieden zwischen Deutschland und Österreich.

Regelwerk
EASA (Part-SFCL)
Mindestflugzeit
15 h
Theoriefächer
Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Flugleistung, Menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, Kommunikation
Praktische Ausbildung
Flugvorbereitung, Starts/Landungen, Langsamflug, Überziehen, Notverfahren, Thermik, Überlandflug, Alleinflug
Medical
LAPL oder Klasse 2
Passagiere
nach Erfüllung der Voraussetzungen
Nachtflug
Zusatzberechtigung möglich
IFR
nein
Gewerbliche Nutzung
nein

Regelwerk
National
Mindestflugzeit
30 h
Theoriefächer
ähnlich, national geregelt
Praktische Ausbildung
Platzrunde, Navigation, Notverfahren, Funk, Überlandflug Alleinflug
Medical
LAPL oder Klasse 2
Passagiere
nach 10 h PIC nach Lizenzerhalt
Nachtflug
national unterschiedlich
IFR
nein
Gewerbliche Nutzung
nein

Regelwerk
EASA (Part-FCL)
Mindestflugzeit
30 h
Theoriefächer
identisch mit PPL (reduzierter Umfang)
Praktische Ausbildung
Grundschulung, Notverfahren, Navigation, Instrumentengrundlagen, Überlandflug Alleinflug
Medical
LAPL Medical
Passagiere
nach 10 h PIC nach Lizenzerhalt (max.3)
Nachtflug
Zusatzberechtigung möglich
IFR
nein
Gewerbliche Nutzung
nein

Regelwerk
EASA (Part-FCL)
Mindestflugzeit
45 h
Theoriefächer
vollständiger EASA-Lehrplan
Praktische Ausbildung
wie LAPL plus erweiterte Navigation, Instrumentengrundlagen, komplexere Flugplanung
Medical
Klasse 2
Passagiere
unmittelbar nach Lizenzerhalt
Nachtflug
Zusatzberechtigung möglich
IFR
mit Instrumentenflugberechtigung (IR)
Gewerbliche Nutzung
keine gewerbliche Tätigkeit mit PPL allein

Ausbildungsinhalte

Theorie
Praxis
Luftrecht
Vorflugkontrolle
Navigation
Rollen
Meteorologie
Start und Landung
Aerodynamik
Langsamflug
Flugleistung und Flugplanung
Stall/Überziehübungen
Luftfahrzeugkunde
Notverfahren
Menschliches Leistungsvermögen
Navigation
Kommunikation/Funk
Außenlandesimulation
Betriebsverfahren
Alleinflug & Überlandflug

Rechte & Einschränkungen

Rechte
Motorsegler (TMG) fliegen, europaweit auf EASA-TMG
Einschränkungen
keine SEP-Flugzeuge ohne Erweiterung

Rechte
Ultraleichtflugzeuge fliegen
Einschränkungen
keine EASA-Flugzeuge; nationale Regelungen

Rechte
SEP-Flugzeuge bis 2.000 kg, max. 4 Personen
Einschränkungen
nur nichtgewerblicher Betrieb; keine IFR-Berechtigung

Rechte
nahezu alle Rechte des Freizeitpiloten
Einschränkungen
gewerbliche Flüge nur mit CPL; IFR und Nachtflug nur mit Zusatzberechtigungen (EASA)

Anrechnung zwischen Lizenzen

SPL (TMG) nach LAPL(A)
umfangreiche Anrechnung von Theorie und Flugerfahrung; zusätzliche SEP-Ausbildung erforderlich (EUR-Lex)
SPL (TMG) nach PPL(A)
24 h TMG-Erfahrung plus mindestens 15 h Flugausbildung auf SEP erforderlich (EASA)
LAPL(A) nach PPL(A)
mindestens 15 h zusätzliche Flugzeit, davon 10 h Ausbildung (EUR-Lex)
PPL(A) nach LAPL(A)
keine Umschulung erforderlich; PPL umfasst LAPL-Rechte (EASA)
UL(A) nach LAPL/PPL
keine formale EASA-Anrechnung der Ausbildung; Flugerfahrung kann je nach Flugschule bei der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden, ersetzt aber die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte nicht. (EASA)
PPL(A) nach UL(A)
meist verkürzte nationale Einweisung nach den jeweiligen Landesvorschriften

Deutschland/Österreich Vergleich

UL-Regelung
nationales UL-System nach österreichischem Luftfahrtrecht
EASA-Lizenzen
identisch
SPL/LAPL/PPL
vollständig EASA
UL → EASA
keine direkte Umschreibung
EASA → UL
möglich; Inhaber einer gültigen SEP-, TMG-, LAPL(A)- oder SPL(TM G)-Berechtigung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine österreichische UL-Berechtigung erhalten. (RIS)

UL-Regelung
Deutsches UL-System (DULV/DAeC)
EASA-Lizenzen
identisch
SPL/LAPL/PPL
vollständig EASA
UL → EASA
keine direkte Umschreibung
EASA → UL
verkürzte nationale Einweisung

Empfehlung je nach Ziel

Günstig und regional fliegen
UL(A)
Motorsegler und späterer Umstieg auf Flugzeuge
SPL (TMG)
Freizeitflüge innerhalb Europas
LAPL(A)
Maximale Flexibilität und spätere IR/CPL-Ausbildung
PPL(A)

Aus Sicht der Ausbildungsplanung ist der SPL (TMG) häufig ein sehr attraktiver Einstieg: Er ist vergleichsweise kostengünstig, vermittelt viele Grundlagen des Fliegens und ermöglicht später eine erleichterte Erweiterung auf LAPL(A) oder PPL(A), wobei Theorie- und Flugerfahrung teilweise angerechnet werden können. (EASA)

Kurstermine

Theoriekurse für Motorflug (PPL, LAPL, MIM, UL und Gyro)
Aktuell keine Kurse verfügbar

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